Krankenfahrten
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).
Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag.
Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
- Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3;
- Auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis: Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
- Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u. a. als Anwesenheitsbescheinigung).
- Der gesetzliche Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familienjahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik (ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
- Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich.
- Gesetzlicher Eigenanteil* bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
Dialysepatienten
- Schriftliche Genehmigung (z. B. durch Ausweis) der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
- Ärztliche Verordnung erforderlich ("Dauerschein" für mehrere Fahrten, wird beim Taxiunternehmen deponiert)
- Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechnung von uns. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
- Keine Barzahlung im Taxi!
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (Bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben.).
Strahlen-/Chemotherapie
- Vorherige schriftliche Genehmigung (z. B. durch Ausweis) der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
- Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten).
- Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer.
- Je nach Genehmigung der Krankenkasse:
- Entweder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden.
- Oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze)
Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze)
Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften (Berufs- bzw. Schulunfälle)
- Ärztliche Verordnung (Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich
- Kein Eigenanteil
*Gesetzlicher Eigenanteil:
- 10% des Fahrpreises
- mindestens 5 Euro
- maximal 10 Euro
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!
Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:
- Ihre Krankenkasse
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- ggf. Nummer des Befreiungsausweises
- Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg
- und als Anlage: ärztliche Verordnung