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Krankenfahrten

Grundsätzliches

Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

Ambulante Operationen, Tagesklinik (ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

Dialysepatienten

Strahlen-/Chemotherapie

Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften (Berufs- bzw. Schulunfälle)


*Gesetzlicher Eigenanteil:

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!

Abrechnung

Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:



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